Gesetzliche Grundlage
Sicherheit auf öffentlichen Spielplätzen
Viele Unfälle auf Spielplätzen ereignen sich nicht nur aufgrund von Fehleinschätzungen der Kinder, sondern die meisten Unfälle passieren durch unzureichenden Fallschutz, nicht eingehaltenen Sicherheitsabständen, technische Mängel, Fangstellen oder der Verschleiß von Spielgeräten.
Durch eine gute Planung der Spielplatzanlage, sowie die sachgemäße Wartung und Kontrolle der Spielplätze könnte dies vermieden werden.
Die Betreiber und die Verantwortlichen der Spielplätze haften hier für die Unfallfolgen, wenn sie ihrer Verkehrssicherheitspflicht nicht nachgekommen sind.
Nur durch fachgerechte Spielplatzkontrollen wird die Sicherheit für Kinder gewährleistet.
In erster Linie sollen schwerwiegenden Schäden für Kinder verhindert werden.
Hierzu zählen unter anderem dauerhafte Behinderungen durch Unfälle oder im schlimmsten Fall der Tod eines Kindes. Für Kinder ist ein erlebter kleinerer Schmerz bei geringfügigen Unfällen akzeptabel und eine wichtige Lernhilfe. Hierunter fallen auch Quetschungen, Prellungen oder gebrochene Gliedmaßen.
Dadurch entwickeln die Kinder frühzeitig ihr Selbstschutzverhalten und lernen Gefahren sicher einzuschätzen.
Bedenklich wird es für Kinder dann, wenn sie eine Gefahr nicht erkennen können. Man spricht dann von unkalkulierbaren Risiken. Darunter fallen verdeckte Gefahren, die auf technische Mängel zurückzuführen sind.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Spielplatzbetreiber für die technische Sicherheit des Spielplatzes verantwortlich. Hierzu gehört der Aufbau eines Sicherheitsmanagment sowie die regelmäßigen Prüfungen und Kontrollen gemäß Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176.
Visuelle Routine-Inspektion (tägliche bis wöchentlich Spielplatzkontrolle)
• Erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Benutzung
oder Witterungseinflüsse
• Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche,
freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß
beweglicher Teile, bauliche Festigkeit
Operative Inspektion (Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate bzw. nach Angaben des Herstellers)
• Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
• Überprüfung der Verschleiß und Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
Jährliche Spielplatzinspektion oder Spielplatzprüfung
• Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und der Oberflächen
sowie des gesamten Platzes
• Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen
(Wartungsarbeiten, Reparaturen, Umbauten...) bezüglich der Anlagensicherheit
• Erfassung aller Veränderungen an der Anlagensicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von
Verrottung oder Korrosion
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
STILLING Spielplatzsicherheit - ein Unternehmen der STILLING Arbeitsschutz
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